Zertifizierung nach AZAV


Die BQOH ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Maßnahmeträger für arbeitsmarktliche Dienstleistungen zertifiziert. Die AZAV soll garantieren, dass nur jene Träger Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGBIII durchführen, die ihre Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, qualifiziertes Personal einsetzen und mit Qualitätsmanagement für beständigen Erfolg sorgen.

Durch die Zertifizierung ist es der BQOH möglich, als nicht-staatlicher, gemeinnütziger Arbeitsvermittler und Bildungsträger tätig zu sein und arbeitswillige Menschen in Kooperation mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit zu vermitteln.

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015